PFLEGEKOSTEN

Kurzzeitpflege bis zu 1.774,00€ / Verhinderungspflege bis zu 1.612,00€
zusammen 3.386,00€

Einzelzimmerzuschlag pro Tag 6,14€ (bei 30,42 Tagen) 186,78€ monatlich

Eigenanteil nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse

Leistungszuschlag der Pflegekassen

Wichtig: Nur der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten wird von der Pflegekasse bezuschusst. Die Kosten für Unterkunft, Verpfle-gung und die Investitionskosten muss der Heimbewohnende weiterhin komplett selbst tragen. Gut zu wissen

Die Heimplatzkosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

• den Pflegekosten

• den Ausbildungskosten

• den Investitionskosten

• den Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Die Pflegekassen beteiligen sich mit pauschalen Leistungsbeträgen je nach Pflegegrad an den Pflege- und Ausbildungskosten. In aller Regel rei-chen diese Beträge aber bereits nicht aus, um die entstehenden Kosten zu decken, sodass hier ein Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungs-kosten zu zahlen ist. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten muss der Pflegebedürftige immer selbst bezahlen.

 

Voraussetzungen: Wer kann den Zuschuss erhalten?

Der Zuschuss wird nur bei Vorliegen der Pflegegrade 2 bis 5 gewährt. Heimbewohnende mit Pflegegrad 1 können den Zuschuss daher nicht in Anspruch nehmen. Außerdem wird der Zuschuss nur Bewohnenden in vollstationären Pflegeeinrichtungen gewährt.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist damit

1. das Vorliegen eines Pflegegrades 2, 3, 4 oder 5 und

2. der Aufenthalt in einer Einrichtung der vollstationären Pflege, also einem Pflegeheim

Für Heimbewohnende mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt der neue Leistungszuschlag

  • 15 Prozent des Eigenanteils and den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate, 
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und 
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einer Einrichtung der vollstationären Pflege leben.

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