PFLEGEKOSTEN
Transparante Pflegekosten - dafür stehen wir
Wir im Hause Palatina sind darauf bedacht, die Pflegekosten so transparent und gering wie möglich zu gestalten.
Aus diesem Grunde veröffentlichen wir auch eine detaillierte Übersicht, um unseren Interessenten direkt eine Übersicht unserer Leistungen bieten zu können. Somit wissen Sie bereits im Vorfeld, was finanziell auf Sie zukommt.
Pflegekosten im Altenpflegeheim Palatina ab dem 01.01.2024
-
Pflegegrad 2 - Gesamtentgelt 124,72€
Pflegesatz 62,71€; Ausbildungsrefinanzierungsbeitrag 0,69€; Ausbildungszuschlag Generalistik 4,34€; Unterkunft 23,28€; Verpflegung 13,45€; Investitionsionskosten 20,25€
-
Pflegegrad 3 - Gesamtentgelt 140,89€
Pflegesatz 78,88€; Ausbildungsrefinanzierungsbeitrag 0,69€; Ausbildungszuschlag Generalistik 4,34€; Unterkunft 23,28€; Verpflegung 13,45€; Investitionsionskosten 20,25€
-
Pflegegrad 4 - Gesamtentgeld 157,76€
Pflegesatz 95,75€; Ausbildungsrefinanzierungsbeitrag 0,69€; Ausbildungszuschlag Generalistik 4,34€; Unterkunft 23,28€; Verpflegung 13,45€; Investitionsionskosten 20,25€
-
Pflegegrad 5 - Gesamtentgeld 165,32€
Pflegesatz 103,31€; Ausbildungsrefinanzierungsbeitrag 0,69€; Ausbildungszuschlag Generalistik 4,34€; Unterkunft 23,28€; Verpflegung 13,45€; Investitionsionskosten 20,25€
Kurzzeitpflege bis zu 1.774,00€ / Verhinderungspflege bis zu 1.612,00€
zusammen 3.386,00€
Einzelzimmerzuschlag pro Tag 6,14€ (bei 30,42 Tagen) 186,78€ monatlich
Eigenanteil nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse
Leistungszuschlag der Pflegekassen
Wichtig: Nur der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten wird von der Pflegekasse bezuschusst. Die Kosten für Unterkunft, Verpfle-gung und die Investitionskosten muss der Heimbewohnende weiterhin komplett selbst tragen. Gut zu wissen
Die Heimplatzkosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
• den Pflegekosten
• den Ausbildungskosten
• den Investitionskosten
• den Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Die Pflegekassen beteiligen sich mit pauschalen Leistungsbeträgen je nach Pflegegrad an den Pflege- und Ausbildungskosten. In aller Regel rei-chen diese Beträge aber bereits nicht aus, um die entstehenden Kosten zu decken, sodass hier ein Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungs-kosten zu zahlen ist. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten muss der Pflegebedürftige immer selbst bezahlen.
Voraussetzungen: Wer kann den Zuschuss erhalten?
Der Zuschuss wird nur bei Vorliegen der Pflegegrade 2 bis 5 gewährt. Heimbewohnende mit Pflegegrad 1 können den Zuschuss daher nicht in Anspruch nehmen. Außerdem wird der Zuschuss nur Bewohnenden in vollstationären Pflegeeinrichtungen gewährt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist damit
1. das Vorliegen eines Pflegegrades 2, 3, 4 oder 5 und
2. der Aufenthalt in einer Einrichtung der vollstationären Pflege, also einem Pflegeheim
Für Heimbewohnende mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt der neue Leistungszuschlag
- 15 Prozent des Eigenanteils and den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
- 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
in einer Einrichtung der vollstationären Pflege leben.